Satzung |
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Wahl des Vorstandes und Bestätigung des von der Jugendversammlung gewählten Jugendobmannes,
Entlastung des Vorstandes,
Beitragsfestsetzung,
Festsetzung des Haushaltsplanes für das der Mitgliederversammlung folgende Geschäftsjahr,
Satzungsänderung, Auflösung des Vereins.
dem Vorsitzenden,
dem stellvertretenden Vorsitzenden,
dem Jugendobmann,
dem Schatzmeister,
einem Beisitzer.
Führung der laufenden Geschäfte des Vereins,
Aufnahme und Ausschluß von Mitgliedern,
Bildung von Ausschüssen nach eigenem Ermessen,
Einberufung der Mitgliederversammlung.