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Was ist eigentlich die VdMYS

aus der Erinnerung von Andreas Piel

Für mich beginnt die Geschichte im April 1979 mit der Gruppenmeisterschaft Süd in München.

Damals war Deutschland noch NAVIGA-Land und alle aktiven Modellsegler Mitglied im Nauticus, zusammen mit den Modellbauern. Die Boote waren aus Polyester oder Holz, ein Alu-Mast etwas ganz besonderes und die Segel aus Spinnackerstoff. Bojenberührung war erlaubt und protestieren galt als unhöflich.

An diese Bilder denke ich, wenn ich mich an meinen Anfang als Modellsegler zurückerinnere.

Schon damals hatten wir Kontakte nach England und erfuhren von internationalen Wettbewerben des Verbandes, der damals noch IMYRU hieß. Zur Teilnahme war es notwendig Mitglied im DSV zu sein. Kein leichtes Unterfangen wie sich schon ganz schnell heraus stellen sollte. Die meisten Segelclubs hatten hohe Mitgliedsbeiträge, Arbeitsstunden waren zu leisten und man wollte uns "Modellbootfahrer" eigentlich auch gar nicht dabei haben.

In der KHSO (Küsten- und Hochseesegler Oberrhein) fanden wir dann zwar einen Club mit bezahlbaren Jahresbeiträgen, jedoch immer noch niemanden, der auch die Interessen der Modellsegler vertreten wollte.

Trotzdem haben wir uns nicht entmutigen lassen und fuhren unter diesen Rahmenbedingungen im Januar 1983 zur Boot nach Düsseldorf. Tatkräftig und entschlossen wie wir waren, schlugen wir kräftig die Trommeln in eigener Sache.

Der Zufall wollte es, daß wir auf der Messe einige Modellsegler trafen, die mit ähnlichen Absichten nach Düsseldorf gefahren waren. Wir beschlossen den Stand des DSV aufzusuchen, wo es dann zu einem Gespräch mit dem DSV Vorstand kam, der uns auch gleich vorschlug, einen Verein speziell für Modellsegler zu gründen. Dem nicht genug boten sie uns auch noch an, uns einen kostenlosen Rechtsbeistand zur Verfügung zu stellen. Wir konnten es kaum glauben, aber dazu war auch gar keine Zeit denn die nächsten Fragen brannten uns schon auf der Zunge: "Wo soll der Verein gegründet werden?" und "Wie soll man einem Ort mit genügend interessierten Modellseglern finden?".

Für beide Fragen gab es eine ganz naheliegende Antwort: Wir müssen einen überregionalen Verein gründen und müssen uns irgendwie in der Mitte treffen, da waren sich alle einig. Natürlich mußte sich auch irgendjemand um die Räumlichkeiten kümmern, und so wurde als Gründungsort kurzerhand Kandel benannt.

pielDas war auch der Grund, warum sich an einem kalten Februartag 1983 etwa 25 Modellsegler und eine Rechtsanwältin des DSV im Naturfreundehaus in Kandel zur Vereinsgründung trafen. Was dabei herausgekommen ist, wißt ihr alle: Die 'Vereinigung der Modallyachtsegler e.V.' mit Sitz in Kandel.

Erst mit Gründung dieses Vereins war es uns Modellseglern letzten Endes möglich unsere Wünsche, wie Teilnahmemöglichkeit an internationalen Wettbewerben, nationale Rangliste usw. auch endlich mal in die Tat umzusetzen und zu realisieren.

Mit diesem kurzen Bericht, selbstverständlich ohne Anspruch auf Vollständigkeit aber hoffentlich historisch korrekt, wollte ich euch allen die ihr damals dabei wart, und jenen die erst viel später hinzugekommen sind, in Erinnerung bringen warum es diesen Verein eigentlich gibt und was die Absicht der Gründer war. Gleichzeitig möchte ich allen danken, die in den vergangenen Jahren durch ihr Engagement das Wachsen und das Leben des Vereins erst ermöglichten.

Satzung

  1. Vereinigung der ModellYachtSegler

    S A T Z U N G

    § 1

    1. Der Verein trägt den Name: Vereinigung der Modellyachtsegler.

       

    2. Sitz des Vereins ist Kandel,

       

    3. Der Verein ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Landau einzutragen.

       

    4. Der Verein erwirbt die Mitgliedschaft im zuständigen Landessportbund, Landes-Seglerverband und im Deutschen Segler-Verband.

       

    § 2

      Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr

    § 3

    1. Zweck des Vereins ist die Förderung des Modellyacht-Segelsports, insbesondere durch

       

          die Durchführung von Modell-Segelregatten,

        Heranführung der Jugend an den Modellyacht-Segelsport.

       

    2. Der Verein verfolgt unmittelbar und ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwandt werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

       

    § 4

    1. Mitglied kann jede Person ohne Ansehung politischer, religiöser oder weltanschaulicher Gesichtspunkte werden.

       

    2. Die Aufnahme erfolgt auf schriftlichen Antrag durch den Vorstand.

    § 5

    1. Die Jugend des Vereins ist in der Jugendabteilung zusammengeschlossen.

       

    2. Die Jugendabteilung führt und verwaltet sich im Rahmen dieser Satzung selbständig. Sie entscheidet auch über die Verwendung der ihr zufließenden öffentlichen Mittel in eigener Zuständigkeit und im Rahmen der mit der Mittelgewährung gegebenen Vorschriften.

       

    3. Die Jugendabteilung wählt den Jugendobmann.

       

    4. Die Jugendabteilung gibt sich im Rahmen dieser Satzung eine eigene Jugendordnung.

       

    § 6

        Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

     

    § 7

    1. Die Mitgliederversammlung besteht aus allen stimmberechtigten Mitgliedern. Jugendliche haben kein Stimmrecht. Stimmrechtsvollmachten sind schriftlich zu erteilen.

       

    2. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich, möglichst im vierten Quartal eines Geschäftsjahres, statt.

       

    3. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung findet auf Antrag eines Viertels der stimmberechtigten Mitglieder oder auf Beschluß des Vorstandes statt.

       

    4. Die Mitgliederversammlung ist mit einer Frist von 6 Wochen durch den Vorstand durch einfachen Brief einzuberufen. Die Tagesordnung ist dabei mitzuteilen.

       

    5. Anträge sind innerhalb von 3 Wochen ab Einberufung der Mitgliederversammlung dem Vorstand zuzuleiten (Eingangsdatum).

    § 8

    1. Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben

      Wahl des Vorstandes und Bestätigung des von der Jugendversammlung gewählten Jugendobmannes,
      Entlastung des Vorstandes,
      Beitragsfestsetzung,
      Festsetzung des Haushaltsplanes für das der Mitgliederversammlung folgende Geschäftsjahr,
      Satzungsänderung, Auflösung des Vereins.

       

    2. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind zu protokollieren

    § 9

    1. Der Vorstand besteht aus

      dem Vorsitzenden,
      dem stellvertretenden Vorsitzenden,
      dem Jugendobmann,
      dem Schatzmeister,
      einem Beisitzer.

       

    2. Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende vertreten den Verein im Sinne des § 26 BGB, und zwar jeder einzeln.

       

    3. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung jeweils auf 2 Jahre gewählt.

       

    4. Scheidet ein Vorstandsmitglied innerhalb seiner Amtszeit aus, so wird sein Amt für die restliche Amtszeit kommissarisch durch ein anderes vom Vorstand gewähltes Corstandsmitglied verwaltet.

       

    § 10

        Der Vorstand hat insbesondere folgende Aufgaben:

    Führung der laufenden Geschäfte des Vereins,
    Aufnahme und Ausschluß von Mitgliedern,
    Bildung von Ausschüssen nach eigenem Ermessen,
    Einberufung der Mitgliederversammlung.

     

    § 11

    1. Der Beitrag wird durch die Mitgliederversammlung festgesetzt.

       

    2. Der BEitrag ist jeweils am ersten Tage des Geschäftsjahres fällig.

       

    § 12

    1. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Tod oder durch Ausschluß.

       

    2. Der Austritt ist nur zum Ende eines Geschäftsjahres möglich. Er erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand, die diesem spätestens am 30.9. des laufenden Geschäftsjahres zugenagen sein muß.

       

    3. Der Auschluß erfolgt durch Beschluß des Vorstandes. Er kann erfolgen wegen groben Verstoßes gegen die Interessen des Vereins und wegen Beitragsrückstandes von mindestems einem Jahresbeitrag.

       

    § 13

        Die Satzung kann mit einer MEhrheit von mindestens 2/3 der abgegebenen gültigen Stimmen, die Änderung des Vereinszwecks nur einstimmig beschlossen werden, wenn mehr als die Hälfte aller stimmberechtigten Mitglieder vertreten sind.

     

    § 14

    1. Die Auflösung des Vereins kann nur mit einer Mehrheit von 3/4 aller stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden. In diesem Fall ist Stimmrechtsvollmacht nicht zulässig.

       

    2. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins ist das Vermögen zu steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden. Beschlüsse über die zukünftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des zuständigen Finanzamtes ausgeführt werden.

Aufnahmeantrag und Mitgliedsbeitrag

Sie möchten Mitglied werden in der überregional tätigen Vereinigung der Modellyachtsegler ?

Dann füllen Sie bitte den unten verlinkten Mitgliedantrag aus und senden ihn an unseren Schatzmeister. Die Mitgliedsbeiträge sind die folgenden:

die Aufnahmegebühr beträgt für alle 12,50 €,
Jahresbeitrag für Erwachsene 30,00 €
für Jugendliche 15,00 €
für Schüler/Studenten 20,00 €

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